eAU - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Bei leichten Beschwerden wie Infekten können wir Ihnen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür Ihre Versichertenkarte eingelesen werden muss, da wir die eAU ohne diese nicht übermitteln können.
Bei schweren Infektzeichen bitten wir Sie einen Termin in unserer Infektsprechstunde zu vereinbaren ausstellen.
Bei leichten Beschwerden wie Infekten können wir Ihnen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür Ihre Versichertenkarte eingelesen werden muss, da wir die eAU ohne diese nicht übermitteln können.
Bei schweren Infektzeichen bitten wir Sie einen Termin in unserer Infektsprechstunde zu vereinbaren ausstellen.
Datenschutz- und Sicherheitshinweise:
Personenbezogene Daten werden im Rahmen des Online-Formulars nur im notwendigen Umfang abgefragt. Die Eingabe der Daten erfolgt freiwillig. Alle übermittelten Daten werden ausschließlich für den Zweck der Anfrage über die Online-Rezeption verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Bitte beachten Sie, dass die eAU ausschließlich von Patienten mit leichten Symptomen und ohne Hinweise auf eine schwerwiegende Erkrankung genutzt werden kann. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird nur ausgestellt, wenn keine medizinischen Red Flags vorliegen. Dazu gehören insbesondere akute Symptome wie:
Starke Schmerzen (z. B. Brustschmerzen, starke Bauchschmerzen)
Fieber über 39°C oder anhaltendes hohes Fieber
Atemnot oder Kreislaufsymptome
Neurologische Ausfälle (z. B. Lähmungen, Sehstörungen)
Starke Schwäche oder Erschöpfung
Medizinische Notfälle erfordern eine direkte Kontaktaufnahme mit der Praxis per Telefon oder mit dem Notdienst unter der Nummer 112.
Mit dem Klick auf „Abschicken“ bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutz- und Sicherheitshinweise gelesen und akzeptiert haben.