Medizinische Rehabilitation
Die medizinischen Rehabilitation ist notwendig, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und wenn sie durch die medizinische Rehabilitation wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Die entpsrechenden Formulare zur Erstellung von ärztlichen Befundberichten bzw. Gutachten erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger.
Termine nach Vereinbarung